Quarterly Juni 2013

Quarterly Juni 2013

Liebe Leserinnen und Leser,

Das OVG Koblenz hat mit dem Urteil 8 C 10819/12.OVG mehrere Normkontrollverfahren zum Bebauungsplan in der Innenstadt Kaiserslautern abgelehnt. Grundlage hierfür war u. a. unser Gutachten zur Auswirkung des geplanten Shoppingcenters auf die Innenstadt. In der Urteilsbegründung heißt es: "Die Antragsgegnerin hat ihre Entscheidung auch auf eine nachvollziehbare gutachterliche Bewertung der Einzelhandelsverträglichkeit gestützt und damit keinen Fehler bei der Ermittlung des Abwägungsmaterials erkennen lassen.

Damit folgen wir auch im Bereich der raumordnerischen Einzelhandelsgutachten unserer bulwiengesa-Philosophie: Transparenz bei Daten und Modellen gibt ein Höchstmaß an Sicherheit für Entscheidungsgrundlagen.

Ansprechpartner: Andreas Schulten, schulten [at] bulwiengesa.de, Telefon 030 - 2787 6820

Themen:
Markt- und Standortanalyse
Fachmarktausstattung A-Städte
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Fachmarktausstattung B-Städte
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